Herzlich Willkommen auf den Seiten der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler GbR
Wir freuen uns, Ihnen hier unser Leistungsangebot präsentieren zu können.Auf den folgenden Seiten finden Sie Angebote zu Themen wie: klassische Steuerberatung, Rechnungswesen, Existenz- und Unternehmensberatung, Krisenbegleitung, Coaching und Mentoring.
Seit dem April 2011 werden wir als Steuerberatung-GbR für Sie tätig. Zuvor übte unser Partner Herr Dr. Groß seine berufliche Tätigkeit – seit 1993 - allein in Melsungen aus.
Unsere Räumlichkeiten finden Sie behinderten- und seniorenfreundlich (nur eine Stufe trennt Sie von unseren Beratungsräumen), zentrumsnah in der Schloßstr. 18 in Melsungen (kostenlose Parkplätze direkt vor dem Haus).
Unser Angebot ist ganzheitlich und nachhaltig gestaltet, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen unserer Seiten, und stehen Ihnen gern hilfreich zur Seite.
☏ Sie können unser Team telefonisch, montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr,sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, unter der Nummer 05 661 52 550 erreichen.Oder: Lassen Sie uns ganz einfach eine Rückrufbitte zukommen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Verwenden Sie hierfür die Anrufbeantworter Funktion oder schreiben Sie uns an
kontakt@mein-steuerberater.eu.
Aktuelles aus der Praxis:
Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 02. Januar 2026
bleibt unsere Kanzlei geschlossen!
Sie erreichen uns wieder, wie gewohnt am 5. Januar 2026
bleibt unsere Kanzlei geschlossen!
Sie erreichen uns wieder, wie gewohnt am 5. Januar 2026
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Zum 1. Januar 2026 tritt die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte grundsätzlich elektronisch bereit, ohne dass dies gesondert beantragt werden muss.
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Ab dem 1. Juli 2025 gilt die neue Steuerberatervergütungsverordnung!
Damit treten neue gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Steuerberaterleistungen in Kraft.
Was sich ändert – und warum – erklären wir für unsere Mandantinnen und Mandanten kompakt auf unserem Blog
Was sich ändert – und warum – erklären wir für unsere Mandantinnen und Mandanten kompakt auf unserem Blog
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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kommt!
Sie kennzeichnet alle wirtschaftlich Tätigen eindeutig – zusätzlich zur Steuer-ID und USt-IdNr. Pflichtangabe voraussichtlich ab 2027. Mitteilung über ELSTER oder künftig auf Steuerbescheiden. Unsere Kanzlei verzichtet in der Regel bewusst auf Empfangsvollmachten – bitte kümmern Sie sich selbst um Ihre W-IdNr. Mehr Infos auf unserer Blog
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Sie kennzeichnet alle wirtschaftlich Tätigen eindeutig – zusätzlich zur Steuer-ID und USt-IdNr. Pflichtangabe voraussichtlich ab 2027. Mitteilung über ELSTER oder künftig auf Steuerbescheiden. Unsere Kanzlei verzichtet in der Regel bewusst auf Empfangsvollmachten – bitte kümmern Sie sich selbst um Ihre W-IdNr. Mehr Infos auf unserer Blog
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